CRETSCHMAR NEWS
Vergleichbare CO2 Daten werden zum Standard.
Das Europäische Parlament hat am 30. April 2026 die Verordnung „CountEmissionsEU" angenommen. Sie legt erstmals eine einheitliche EU Methodik zur Berechnung von Treibhausgasemissionen für alle Verkehrsträger fest, basierend auf EN ISO 14083:2023 und einem Well to Wheel Ansatz.
Eine generelle Berechnungspflicht gibt es nicht. Wer seine Emissionen aber berechnet, etwa im Rahmen von CSRD, muss künftig diese Methodik anwenden. So werden Emissionsdaten über Anbieter und Verkehrsträger hinweg erstmals vergleichbar.
CRESTSCHMAR-Navis erfüllt die Vorgaben bereits heute und erstellt CO2 Berichte nach EN ISO 14083:2023 für ihre Kunden, strukturiert und digital verfügbar.
Für Kunden bedeutet das:
Vergleichbare, belastbare Emissionsdaten für die eigene Berichterstattung
- Keine spätere Umstellung, wenn die Verordnung greift
- Eine glaubwürdige Position im eigenen Dekarbonisierungsprozess
Mit steigendem Berichtsdruck durch CSRD wird strukturiertes Emissionsreporting zum Wettbewerbsfaktor. Wer jetzt vorbereitet ist, spart sich später den Aufwand.
Sie möchten wissen, wie CO2 Reporting nach CountEmissionsEU für Ihre Lieferkette aussehen kann? Sprechen Sie uns an.
