CRETSCHMAR NEWS
Neue Zollvergünstigungen für US-Importe: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Seit dem 1. Juli 2026 gelten in der EU neue Zollvergünstigungen für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA. Die NAVIS informiert dazu in ihren aktuellen NAVIS News (https://www.navis-ag.com/aktuell/) über den Warenverkehr mit den Vereinigten Staaten und die Anwendung von Präferenzen.
Wichtig für die Praxis:
- Es gelten derzeit keine speziellen Präferenzursprungsregeln wie bei klassischen Freihandelsabkommen
- Unternehmen müssen den US-Ursprung ihrer Waren nachweisen können
- Auch der direkte Transport in die EU oder eine zollamtlich überwachte Durchfuhr muss belegt werden
- Die neuen Regelungen sind bereits im Zollsystem ATLAS berücksichtigt
- Für die Inanspruchnahme der Zollvorteile sind bestimmte Präferenzcodes und Nachweise erforderlich
Genau an diesem Punkt zeigt sich, wie wichtig fundiertes Zollwissen im Tagesgeschäft ist. Das Zollteam von CRETSCHMAR bringt hier langjährige Erfahrung mit:
- Korrekte Einordnung der Präferenzcodes für die jeweilige Warenart
- Prüfung und Zusammenstellung der erforderlichen Ursprungsnachweise
- Begleitung bei der praktischen Umsetzung neuer oder kurzfristig angepasster Zollregelungen
- Ansprechpartner bei Rückfragen zu laufenden Importvorgängen aus den USA
Unternehmen, die Waren aus den USA importieren, sollten die neuen Vorgaben frühzeitig prüfen. Das Zollteam von CRETSCHMAR steht dafür als Ansprechpartner zur Verfügung.
