CRETSCHMAR NEWS
Schon gewusst? Was bedeutet CBAM für Ihre Importe ab 2026?
CBAM wirft viele Fragen auf – deshalb informieren wir. Immer mehr Kunden sprechen uns auf die neuen Pflichten an, die seit 2026 bei Importen gelten.
Seit dem 01.01.2026 gilt das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) vollständig. Es verpflichtet Importeure, für CO₂-Emissionen bestimmter Waren wie Stahl oder Zement einen Ausgleich zu zahlen.
Besonderheiten:
Importierende Unternehmen sind von den CBAM-Verpflichtungen befreit, wenn das Nettogewicht aller betroffenen Waren pro Kalenderjahr unter 50 Tonnen liegt. Diese Ausnahme muss korrekt in der Zollanmeldung gekennzeichnet werden. Wird der Schwellenwert überschritten, ist eine Zulassung als CBAM-Anmelder erforderlich.
Wichtig für die Praxis:
Das Nettogewicht der betroffenen Waren muss in der Zollanmeldung angegeben sein – idealerweise klar ausgewiesen in Packlisten oder Rechnungen.
CRETSCHMAR unterstützt seine Kunden dabei, CBAM-relevante Sendungen frühzeitig zu erkennen und Zollprozesse sicher vorzubereiten.
Kontaktinformationen findet ihr in den Kommentaren.
